Wir entwickeln individuelle Serviceverträge, die Ihren Bedarf bestens abdecken und senken dadurch aktiv Kosten. Im Rahmen der Beauftragung führen wir für Sie alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen durch: Von der ZÜS-Prüfung bis zur Steuerung der Aufzugswärter.
Unsere Stärke ist die persönliche Betreuung jeder Liegenschaft mit ihren unterschiedlichen Anforderungen. Als Verwalter oder Eigentümer haben Sie rund um die Uhr einen festen, kompetenten Ansprechpartner und einen professionellen Notfallservice.
Die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle dient der laufenden Überwachung. Es wird die vorhandene Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung (Sicherheitseinrichtungen) auf korrekte Funktion geprüft. (§16 BetrSichV) Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt zum aktuellen Stand der Technik und bewertet die Abweichungen.
Arbeitgeber oder gleichgestellte Personen müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Rechtlicher Hintergrund ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4).
Betreiber eines Aufzugs sind mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (Juni 2015) dem Arbeitgeber gleichgestellt. Daraus resultiert die Verpflichtung zum Betrieb der Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik.
Der Gesetzgeber fordert alle Anlagenbetreiber auf, gemäß TRBS 1115-1 seine Anlagen unter dem Kontext der Cybersicherheit zu prüfen. Gibt es Gefährdungsmerkmale, sind diese festzuhalten und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Maßnahmen zu ergreifen.
Die Nichterfüllung der Prüfungs-maßnahme führt ab dem 1.April 2024 vorerst zu einem leichten Mangel durch die ZÜS.
Der erste Schritt ist ganz einfach: wir analysieren Ihren Aufzugsbestand in Bezug auf Vertragsart, abgedeckte Leistungen und Konditionen, nehmen diese auf und geben konkrete Empfehlungen nebst eines Angebotes ab.
Ganz einfach und unverbindlich.
Sie planen den Neubau oder die Modernisierung einer Aufzugsanlage?
Sprechen Sie frühzeitig mit uns, wir unterstützen gerne mit einem attraktiven Angebot.