Aufzugsmanagement

Wir managen Aufzugsanlagen kompetent, kostensparend, kundenorientiert

Wir entwickeln individuelle Serviceverträge, die Ihren Bedarf bestens abdecken und senken dadurch aktiv Kosten. Im Rahmen der Beauftragung führen wir für Sie alle öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen durch: Von der ZÜS-Prüfung bis zur Steuerung der Aufzugswärter.

Unsere Stärke ist die persönliche Betreuung jeder Liegenschaft mit ihren unterschiedlichen Anforderungen. Als Verwalter oder Eigentümer haben Sie rund um die Uhr einen festen, kompetenten Ansprechpartner und einen professionellen Notfallservice.

Was wir können - Was wir bieten

Aufzugsmanagement im Detail

Solide und innovativ.

Betriebssicherheitsverordnung

Mit Änderung der BetrSichV zum 01.06.2015 haben sich maßgebliche, haftungsrechtliche Änderungen für Betreiber von Aufzugsanlagen – die Arbeitgebern gleichgestellt wurden – ergeben. Unsere Verträge sind optimal auf Ihren Bedarf abgestimmt und steigern damit Ihre Haftungssicherheit.

Die wiederkehrende Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle dient der laufenden Überwachung. Es wird die vorhandene Technik zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung (Sicherheitseinrichtungen) auf korrekte Funktion geprüft. (§16 BetrSichV) Die Gefährdungsbeurteilung erfolgt zum aktuellen Stand der Technik und bewertet die Abweichungen.

Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber oder gleichgestellte Personen müssen eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Rechtlicher Hintergrund ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §§ 3, 4).
Betreiber eines Aufzugs sind mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung (Juni 2015) dem Arbeitgeber gleichgestellt. Daraus resultiert die Verpflichtung zum Betrieb der Aufzugsanlage nach dem Stand der Technik.

Gefährdungsbeurteilung Cybersicherheit

Der Gesetzgeber fordert alle Anlagenbetreiber auf, gemäß TRBS 1115-1 seine Anlagen unter dem Kontext der Cybersicherheit zu prüfen. Gibt es Gefährdungsmerkmale, sind diese festzuhalten und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und Maßnahmen zu ergreifen.
Die Nichterfüllung der Prüfungs-maßnahme führt ab dem 1.April 2024 vorerst zu einem leichten Mangel durch die ZÜS.

PDF Downloads zur Cybersicherheit

Bestandscheck

Der erste Schritt ist ganz einfach: wir analysieren Ihren Aufzugsbestand in Bezug auf Vertragsart, abgedeckte Leistungen und Konditionen, nehmen diese auf und geben konkrete Empfehlungen nebst eines Angebotes ab.

Ganz einfach und unverbindlich.

Neubau + Modernisierung

Sie planen den Neubau oder die Modernisierung einer Aufzugsanlage?

Sprechen Sie frühzeitig mit uns, wir unterstützen gerne mit einem attraktiven Angebot.