GSM Umstellung Aufzugsnotrufsystem gem. BetrSichV

2020-11-17 10:15

Alle überwachungsbedürftigen Aufzüge, die nach Aufzugsrichtlinie ab dem 01.01.2021 nicht über ein Zweiwege-Kommunikationssystem verfügen, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und die zuständige Behörde kann ein Bußgeld verhängen. Wir empfehlen daher zeitnah eine Nachrüstung zu veranlassen, um Engpässe bei der Technik oder bei der Installation eines GSM-Moduls zu vermeiden.

Wesentliche Anforderungen an das Notrufsystem gem. DIN EN81-28 sind:

-Zwei-Wege Kommunikation zwischen Fahrkorb und ständig besetzter Stelle

-Erreichbarkeit 24 Stunden / 7 Tage die Woche

-Der Notruf aus dem Fahrkorb darf nicht verloren gehen. Es muss sichergestellt werden, dass der Notruf an der ständig besetzten Stelle entgegengenommen wird.

-Dokumentation von Anrufer, Datum und Uhrzeit, Eingang Notruf, Einleitung Befreiung, Befreiung durchgeführt und Notruf aufgehoben

-Überprüfung Notrufsystem in regelmäßigen Abständen, max. alle 72 Stunden (Funktionstest inkl. Dokumentation das der Test erfolgreich durchgeführt werden)

-Hinterlegung eines Notfallplans

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass alle analogen Notrufsysteme ab dem 01.01.2021 durch den jeweiligen Telefonanbieter automatisch abgestellt werden. Sollte in einem Ihrer Aufzüge aufgrund dessen kein Notrufsystem mehr vorhanden sein, muss die Aufzugsanlage stillgelegt werden.