Artikel DDIVaktuell 04/17: Die Tücke im Detail
Wartungsverträge für Aufzugsanlagen haben es in sich: Wie Verwalter sich vor den Fallstricken ungünstiger Vereinbarungen und der Betreiberhaftung schützen können.
Autorin: Kerstin Huck, Geschäftsführerin Wowilift GmbH