Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1115 – Cyberkriminalität in Aufzügen: Was müssen unsere Kunden wissen, welcher Handlungsbedarf besteht?

2023-12-15 11:01

Liebe Kunden,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie heute zum Thema Cyberkriminalität in Aufzügen informieren. Sicherlich ist Ihnen bereits aufgefallen, dass die Berichte/Protokolle der zugelassenen Überwachungsstellen entsprechende Einträge beinhalten.

Was ist die Grundlage dieser Verordnung?

Im März 2023 ist auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1115 „Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen“ veröffentlicht worden und für alle Betreiber verbindlich anzuwenden.

Der Gesetzgeber fordert daher alle Anlagenbetreiber auf, gem. TRBS 1115 ihre Anlagen im Hinblick auf Cybersicherheit zu überprüfen. Gibt es Gefährdungsmerkmale, sind diese festzuhalten und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Nichterfüllung führt ab 01.04.2024 zu einem erheblichen Mangel.

Was unternimmt Wowilift als Ihr Wartungsunternehmen für Sie, Ihre Eigentümer und Gemeinschaften?

Nachdem dies für alle Anlagenbetreiber ein sehr schwieriges Thema ist, sind die Wowilift GmbH und die BLUVIT GmbH eine enge Kooperation eingegangen, um unseren Kunden eine rechtssichere, transparente und dauerhafte Lösung anbieten zu können. Die BLUVIT GmbH berät und schult zu diesem Thema u.a. Mitarbeiter der GTÜ-Prüfungsgesellschaften, Ingenieure und Wartungsunternehmen.

Was für Vorteile bringt diese Kooperation unseren Kunden bzw. Neukunden?

Die BLUVIT GmbH und die Wowilift GmbH werden bis Mitte Januar 2024 ein Software-Tool fertigstellen, welches eine Datenaufnahme inkl. der Überprüfung und der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen über eine Webseite ermöglicht.

Für unsere Kunden werden wir diese Daten -per Auftrag- selbst bereitstellen, einlesen und die entsprechenden Checklisten, sowie die Gefährdungsbeurteilungen Ihnen und unseren Servicepartnern zur Verfügung stellen.

 Auf was müssen wir noch gemeinsam achten?

Der Gesetzgeber geht derzeit davon aus, dass zwingend eine neue Datenaufnahme mit aktualisierten Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden muss, wenn elektronische Teile verändert oder neu eingebaut werden.

Sollten einzubauenden Teile unter die Vorgaben der TRBS 1115 fallen, werden wir voraussichtlich dies bei Auftragserteilung an unsere technischen Servicepartner dokumentieren müssen bzw. gegebenenfalls entsprechende Zertifikate anfordern. Die Gefährdungsbeurteilung muss dann jährlich aktualisiert werden, wenn sich die Ausgangslage verändert hat.

Was sollten unsere Kunden im Augenblick unternehmen?

Bis zur Fertigstellung unserer Softwareanwendung ist es nicht erforderlich, dass Sie Maßnahmen ergreifen oder Beauftragungen vornehmen.

Als Ihr Wartungsunternehmen nehmen wir gemeinsam mit unseren technischen Servicepartnern Schindler, Haushahn, KONE und Otis diese gesetzlichen Vorgaben äußerst ernst.

Wir werden Ihnen spätestens bis zum 15. Januar 2024 ein Angebot für das weitere Vorgehen vorlegen.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Henrik Erkens
  • Simon Gessner
  • Sandra Karch

Diese erreichen Sie unter den Ihnen bekannten Rufnummern oder unter 0621/ 422 60-0, sowie per

E-Mail an: technik@wowilift.de

Wir wünschen Ihnen und allen Mitarbeitern ein frohes Fest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen

Wowilift GmbH

Kerstin Huck, Werner Huck und Ihr Wowilift-Team


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